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LOER, THOMAS (2006): Streit statt Haft und Zwang - ojektive Hermeneutik in der Diskussion. Methodologische und konstitutionstheoretische Klärungen, methodische Folgerungen und eine Marginalie zum Thomas-Theorem. In: sozialer sinn. Zeitschrift für hermeneutische Sozialforschung Jg. 7, Heft 2, S. 345–374. http://www.sozialer-sinn.de 
Added by: Manuel Franzmann (12/01/2009, 20:47)   Last edited by: Manuel Franzmann (24/08/2009, 12:02)
Resource type: Journal Article
Language: de: Deutsch
Peer reviewed
ID no. (ISBN etc.): 14399326
BibTeX citation key: Loer2006
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Categories: General
Keywords: Entscheidung, Latente Sinnstruktur, Methodologie, Objektive Bedeutungsstruktur, Regel, Selbstrechtfertigung, Thomas-Theorem
Creators: Loer
Publisher: de Gruyter (Berlin)
Collection: sozialer sinn. <span style="font-size: 0.9em;">Zeitschrift für hermeneutische Sozialforschung</span>
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Abstract
In der Diskussion um die hermeneutische Sozialforschung wie sie kürzlich in dieser Zeitschrift von Bruno Hildenbrand und Jörg Strübing geführt wurde, wird sowohl auf seiten derjenigen die die Differenz von objektiver Hermeneutik und den meisten anderen Methoden sogenannter qualitativer Sozialforschung betonen – wie etwa Strübing, der Grounded Theory und objektive Hermeneutik voneinander abgrenzt – als auch von denjenigen, die die Vereinbarkeit und Ergänzungsbedürftigkeit dieser beiden Seiten hervorheben – wie es etwa Hildenbrand ebenfalls bezüglich der beiden genannten Methoden tut – die objektive Hermeneutik als eine Methode begriffen, die nicht in der Lage ist, Subjektivität angemessen zu konzeptualisieren. Dies hängt damit zusammen, dass der Strukturbegriff der objektiven Hermeneutik fälschlich als statisch begriffen und Struktur als dem handelnden Subjekt gegenüberstehend missverstanden wird. Dies wiederum hängt damit zusammen, dass in der qualitativen Sozialforschung generell der Regelbegriff keine Rolle spielt, geschweige denn, dass Regeln als konstitutiv für den Gegenstand der Soziologie begriffen würden. Ausgehend von den Diskussionsbeiträgen Hildenbrands und Strübings werden hier – unter Heranziehung analog argumentierender weiterer Autoren wie unter Explikation präzisierungsbedürftiger Begriffe der Konstitutionstheorie und der Methodologie der objektiven Hermeneutik – Klärungen vorgenommen, sowie Zuspitzungen, die zu weiterer Diskussion und damit zu weiterer Klärung unter Vermeidung der auf seiten der Gegner wie auf seiten der versöhnlerischen Verteidiger der objektiven Hermeneutik verbreiteten Missverständnisse führen sollen.
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AG Objektive Hermeneutik e.V.
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